Honorar nach Zeit
Da wir die Besonderheiten Ihrer Immobilie und den damit verbundenen Klärungsbedarf meist nicht genau kennen, ist eine Einschätzung über den Zeitbedarf für Ihren Auftrag im Voraus nicht möglich. Es werden daher die nachfolgenden Stundensätze nach tatsächlichem Zeitaufwand angesetzt:
Stundensätze: | netto | brutto inkl. 19% MwSt. |
Sachverständiger, Gutachter | 130,00 € | 154,70 € |
Technischer Mitarbeiter | 85,00 € | 101,15 € |
Sonstige Mitarbeiter | 60,00 € | 71,40 € |
Die Abrechnung erfolgt nach vollen 0,25 Stunden-Ansatz
Nebenkosten: | netto | brutto inkl. 19% MwSt. |
Fahrzeugkosten je km | 0,80 € | 0,95 € |
Messgeräteeinsatzpauschale | 25,00 € | 29,75 € |
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Büronebenkostenpauschale:
5 % der Honorarsumme für Porto, Telefon, Fotokopien, Büromaterial, etc.
Sonstige Fremdleistungen (z.B. Labor) werden nach Nachweis abgerechnet.
Umsatzsteuer / Rechnungsstellung
Die vorstehenden Bruttobeträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Auswärtstermine werden zeitmäßig von Abfahrt aus dem Büro bis zur Rückkehr nach nachgewiesenen Zeitbedarf verrechnet.
Je Ortsbesichtigung fällt auch ein Kostenanteil von ca. 0,25 bis 0,50 Stunden für die Vor- und Nachbereitung einschließlich Materialrüstung und -ablage an.
Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus folgende Tätigkeiten werden mit einen Aufschlag von 30% abgerechnet.
Wertermittlung und Verkehrswertgutachten
Unsere Wertermittlungsleistungen können wir Ihnen gerne zum Festpreis anbieten. Unsere Festpreise sind abhängig von der Objektart, Objektgröße, eventueller Besonderheiten.
Wir bieten Ihnen hierbei folgende Ausarbeitungsstände einer Wertermittlung an:
- preiswerte Formularbewertung 10-20 Seiten (ab 750 €),
- in der Regel ausreichende Kurzgutachten über den Verkehrswert 30-40 Seiten (ab 1.200 €)
- ausführliches Verkehrswertgutachten i.d.R. bei gerichtlichen Streitigkeiten 60-80 Seiten (ab 1.600 €)
Fragen Sie gerne nach unseren günstigen Konditionen.
Alternative Abrechnungsmöglichkeit nach HOAI
Bei der Erstellung von ausführlichen Verkehrswertgutachten wurde das Honorar in der Regel nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bestimmt.
Diese gesetzliche Abrechnungsgrundlage ist seit der HOAI-Novelle 2009 weggefallen. Jedoch kann auf Wunsch diese bisherige Abrechnungsbasis auch noch zukünfig vereinbart werden und dient als guter Maßstab zur Honorarbestimmung derartiger Tätigkeiten. Ansonsten könnte auch diese Tätigkeit nach Zeithonorar verrechnet werden.
Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert. Auszug aus der HAOI §34 Wertermittlung
Gerne erläutern wir Ihnen die Vorschriften der HOAI und ordnen Ihr Objekt in die Honorartabelle des § 34 HOAI ein und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten.
Stand: 01.01.2024